Unsere Besuchsregelungen
- Besucher/ -innen mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sollen bitte, ungeachtet des Impf- bzw. Genesenenstatus, der Einrichtung fernbleiben.
- Alle Personen müssen einen aktuellen NEGATIV-Bescheid eines Antigen-Schnelltests vorweisen. Dieser muss tagesaktuell sein, auch, wenn sie über einen vollständigen Impfschutz oder einen gültigen Genesenennachweis verfügen.
- Bitte suchen Sie dafür ein Testzentrum auf. Wir dürfen keine Selbsttestungen anerkennen. Nutzen Sie den Link zum Landkreis Meißen oder zum Bundesland Sachsen, um ein Testzentrum in Ihrer Nähe zu finden.
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine Testung vor Ort durchgeführt werden.
- Bitte klingeln Sie für den Zutritt zur Einrichtung am Eingang. Sie werden von einem Mitarbeiter, einer Mitarbeiterin abgeholt.
- Bitte halten Sie die vorgegebenen Schutzmaßnahmen (AHA+L-Regel), sowohl in allen Bereichen der Einrichtung als auch in den Bewohnerzimmern ein.
- Um Kontakte gering zu halten und die Infektionsgefahr weiter einzudämmen, bitten wir um Besuche maximal zu zweit.